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Teilnahmebestätigung hins. § 15 FAO

Wenn Sie in Ihrer Buchung markiert haben, dass Sie eine Teilnahmebestätigung wünschen, werden wir Ihnen diese Bestätigung umgehend zusenden, sofern die beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

Gesamter Seminarinhalt angesehen

Das Authentifizierungsverfahren von AdvoBildung protokolliert automatisch Ihre Aktivitäten und gibt Ihre Teilnahmebestätigung frei, sobald Sie die Seminarinhalte komplett angesehen haben. Dies kann am Stück oder in beliebig vielen Teilen geschehen sein.
Bei Nachfragen Ihrer Kammer stellen wir Ihnen (und nur Ihnen) diese Protokolldaten auf Nachfrage gerne zur Verfügung.

Anwaltliche Versicherung

Nach der Seminarbestellung erhalten Sie von uns eine Bestätigung per E-Mail. Im Anhang dieser E-Mail finden Sie einen Vordruck für eine Anwaltliche Versicherung, die für das betreffende Seminar bereits vorausgefüllt ist. Sie können diesen Vordruck auch am Ende des Seminarabrufs noch einmal herunterladen.
Mit dieser Anwaltlichen Versicherung bestätigen Sie, dass genau Sie die Person waren, die mit Ihrer Benutzerkennung das Seminar abgerufen hat.
Sobald Sie die Seminarinhalte vollständig abgerufen haben, senden Sie diese Anwaltliche Versicherung bitte unterschrieben an:

AdvoBildung GmbH | Katzbachstraße 11 | 10965 Berlin



Grundsätzliches zur Anerkennungsfähigkeit
hins. § 15 FAO

AdvoBildung weist darauf hin, dass die Rechtsanwaltskammern weder bei Präsenz-Seminaren noch bei Online- bzw. On Demand-Seminaren im Vorfeld eines Seminars zur Fachanwalt Fortbildung eine Anerkennung aussprechen. Sie behalten sich in allen Fällen ein Einzelprüfungsrecht vor. AdvoBildung kann daher für die Anerkennung der Seminare für die Fachanwalt Fortbildung hins. § 15 FAO keine Gewähr übernehmen.

„On Demand-Seminare von AdvoBildung müssen von den Rechtsanwaltskammern hins. § 15 FAO anerkannt werden.“

Zu dieser Einschätzung gelangte Dr. Michael Kleine-Cosack nach eingehender Analyse der AdvoBildung-On Demand-Seminare.

Vollständige Stellungnahme von Dr. M. Kleine-Cosack »

Stand der Anerkennung durch die Kammern


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