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Online-Fortbildung: Überall-und-jederzeit-Seminare ringen um Anerkennung

Christian Dülpers/ LTO-Redaktion; Legal Tribune Online, 31.3.2011

Jederzeit, an jedem Ort, am Stück oder häppchenweise – ein On-Demand-Seminar ist eine flexible Alternative zur Präsenzveranstaltung. Leider erkennen nicht alle Kammern diese Lernform als Pflichtfortbildung für Fachanwälte an - eine einheitliche Linie fehlt bisher. LTO erklärt, wie "On-Demand" funktioniert und mit welchen Argumenten die Diskussion um die Anerkennung geführt wird. ...»




Ein Selbstversuch mit den juristischen On Demand-Seminaren von AdvoBildung

Blog-Beitrag JuraBlogs, 25.1.2011

Kürzlich stieß ich beim Surfen auf eine neue Form von Fortbildungen per On Demand-Seminar auf www.advobildung.de. Diese Seminare kann man jederzeit abrufen und sie sollen FAO15-geeignet sein. Das klang interessant, also habe ich das mal ausprobiert...»




Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg: AdvoBildung On Demand-Seminar hins. § 15 FAO anerkannt

Pressemitteilung AdvoBildung, 24.11.2010

Mit heutigem Datum wurde eine Teilnahmebestätigung für ein AdvoBildung On Demand-Seminar, die Anfang Oktober 2010 eingereicht worden war, von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg als Fortbildungsnachweis i.S.d. § 15 FAO anerkannt.Die Vorteile, die diese neue Form der Fortbildung dem Seminarteilnehmer bietet, liegen dabei klar auf der Hand: keine Reisezeiten und –kosten, keine Kollision mit Mandanten- und Gerichtsterminen, kein Umsatzausfall....»




Online- und On Demand-Seminare – Optimierte Fortbildung per Internet?

RA Pascal Croset, Berliner Anwaltsblatt Oktober 2010, S. 382 ff

Wer seine Fachanwaltsbezeichnung behalten möchte, den verpflichtet § 15 Abs. 1 FAO dazu, kalenderjährlich auf seinem Gebiet wissenschaftlich zu publizieren, an anwaltlichen Fortbildungsveranstaltungen hörend teilzunehmen oder bei solchen selbst zu dozieren. Für die ganz überwiegende Zahl der deutschen Fachanwälte (und es werden bekanntlich von Jahr zu Jahr mehr) kommt nur die zweite Variante in Frage, nämlich die passive Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von zehn Zeitstunden, § 15 Abs. 2 FAO. Die Bedeutung der Fortbildungsverpflichtung für die Qualitätssicherung ist nicht zu...»




Onlinefortbildung nur mit Fingerabdruck?

Philipp Wendt, Geschäftsführer DeutscheAnwaltAkademie, Akademieblog, 7.9.2010

Liebe Kolleginnen und Kollegen,das wäre doch wirklich praktisch: Sie absolvieren Ihre Pflichtfortbildung nach § 15 FAO aus der Kanzlei oder von zu Hause aus. Mit dem Dozenten und anderen Kollegen treffen Sie sich in einem virtuellen Seminarraum. Der Dozent spricht live. Sie können selbst mündlich oder über einen Textchat fragen stellen und sich mit Anmerkungen an der Diskussion beteiligen. Kosten und Zeit für die Anreise zum Seminar entfallen....»




Online-Fortbildung für Fachanwälte - Wendt zu den Anforderungen des neuen § 15 Abs. 1 FAO

Ass. jur. Kirsten Borgmann, www.lexisnexis.de/aktuelles

Nach Anerkennung der sog. Online-Fortbildung auch für Fachanwälte durch die RAK (AnwBl 2006, 583 f) ist bislang immer noch unklar, welche Anforderungen an den Nachweis der Teilnahme an Online-Seminaren zu stellen sind. Der neue § 15 Abs. 1 FAO stellt nur klar, dass bei derartigen Seminaren eine Kommunikation zwischen Dozenten und Teilnehmern zu gewährleisten ist. Dem Vorschlag der Satzungsversammlung, den Nachweis über einen zuvor hinterlegten elektronischen Fingerabdruck zu erbringen, sieht der Autor skeptisch entgegen. Zum einen sei nach Auskunft von Softwareanbietern die...»





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